Leistungen

In 6 Schritten zum Ziel

Wir bearbeiten alle Leistungsphasen nach Honorarordnung für Architekten und Ingenieure. Das heißt zusammenfassend:  Entwurf, Planung, Ausschreibung, Objektüberwachung und Abrechnung.

Klicken Sie auf die Punkte 1-6, um einen Überblick und ersten Eindruck für den zeitlichen Ablauf zu bekommen

01 – Ermittlung der Grundlagen

In dieser ersten Phase werden die Vorstellungen und Ziele des Bauherren geklärt und besprochen, damit der Architekt sie berücksichtigen und in den Entwurf einfließen lassen kann. Soll das Gebäude altersgerecht oder rollstuhlgerecht konzipiert werden? Baurechtliche Bestimmungen und örtliche Vorschriften werden erhoben. Dann ist alles bereit für erste Überlegungen, was und wie gebaut werden soll. Dabei wird auch an die sich wandelnde Nutzung der Immobilie gedacht: was wird nach 20 oder 30 Jahren sein, wenn z.B. die Geschäftsräume erweitert werden müssen? Was passiert, wenn die Kinder aus dem Haus sind? All das spielt bei uns von Anfang an eine Rolle.

02 – Konzeptplanung

In der Konzeptplanung werden die Ergebnisse der Grundlagenermittlung mit den Wünschen des Bauherren in Einklang gebracht. Ein Planungskonzept mit Lösungsansätzen
wird erarbeitet und erste Skizzen dem Bauherren vorgestellt. Während der Vorplanung kann auch eine Bauvoranfrage eingereicht werden, die die grundsätzliche Genehmigungsfähigkeit des Vorhabens ermittelt. Am Ende der Vorplanung steht die erste Kostenschätzung.

03 – Entwurf

Nach der Entscheidung für einen Entwurf folgt die Ausarbeitung der Ideen. Andere Fachleute werden einbezogen, erste Verhandlungen mit den zuständigen Behörden haben stattgefunden und die Kostenermittlung liegt dem Bauherren vor. Sie ist die Basis, auf der Bauherr und Architekt während der gesamten Planungs- und Bauphase die Kostenentwicklung überwachen und kontrollieren.

04 – Bauantrag

Im vierten Schritt geht es dann an die Genehmigungsplanung. Pläne werden vom Architekten bei der Baubehörde eingereicht, vielleicht auch wegen einiger Auflagen noch einmal geändert und vervollständigt. Übrigens erspart auch das sogenannte „genehmigungsfreie Verfahren“ (gemäß §67 Landesbauordnung) keineswegs diese Planungsarbeiten. Alle Bauunterlagen einschließlich der geforderten Nachweise müssen vollständig bei der Behörde eingereicht werden.

05 – Ausschreibung und Ausführungsplanung

Liegt die Genehmigung vor, erarbeiten wir im engen Austausch mit Fachplanern die Ergebnisse der bisherigen Entwürfe weiter aus und erstellen eine Ausführungsplanung mit allen notwendigen Angaben. Parallel stellt der Architekt für die Auftragsvergabe an die Firmen eine sogenannte Mengenermittlung und eine genaue Leistungsbeschreibung in einem Leistungsverzeichnis zusammen. Dieses Leistungsverzeichnis dient dazu, Angebote bei Firmen einzuholen und zu bewerten. Nach Verhandlungen mit den Anbietern stehen die Auftragsvergabe und ein Kostenanschlag, der die Kostensummen für Handwerker und Baufirmen enthält, an. Die Werkplanung ist nun für die Umsetzung vorbereitet.

06 – Überwachung des Baus

Jetzt kann der Bau beginnen. In der Phase der Bauüberwachung steuert und kontrolliert der Architekt den Bauablauf und sorgt für möglichst termingerechten Fortschritt.
Er überwacht die Arbeiten der einzelnen Gewerke, koordiniert die ausführenden Firmen und prüft alle eingehenden Rechnungen. Er überwacht die Beseitigung etwaiger Mängel bei der Bauausführung und stellt die Gewährleistungsfristen der ausführenden Firmen zusammen.